Der Impfausweis bildet eine wichtige Grundlage zur Beurteilung der Vollständigkeit des Impfschutzes und somit zu eventuell notwendigen Auffrischungsimpfungen.
Bei Verlust des Impfausweises kann man sich im Gesundheitsamt eine Zweitschrift ausstellen lassen. Es besteht die Möglichkeit aus dem Archiv des Gesundheitsamtes auch frühere Impfdaten (die Aufbewahrungsdauer beträgt 30 Jahre) recherchieren und dokumentieren zu lassen.
Vereinbaren Sie mit der zuständigen Ansprechperson vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Alle vorhandenen Impfunterlagen
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG)
Die Ausstellung der Zweitschrift eines Impfausweises ist kostenpflichtig, wenn Impfunterlagen ggf. aus dem Gesundheitsamt-/ Patientenarchiv angefordert bzw. erst nach vorhandenen Unterlagen gesucht werden muss.
Die Gebühr beträgt 15,00€.
Die Gebührenerhebung erfolgt entsprechend der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV).
Es ist bisher nur eine Barzahlung möglich.
Frau S. Stein
Sozialmedizinische Assistentin
Zimmer: C0.1.03
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3835 03371 608 9050 Saida.Stein@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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Fax: +49 (0)3371 608-9000
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Sprechzeiten
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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle