lle jungen Menschen sollen gut lernen können.
Zum Beispiel in der Schule.
Sie sollen aber auch im Sportverein mitmachen können.
Oder ein Musikinstrument lernen.
Dafür können sie noch mehr Unterstützung bekommen.
Wichtig: Sie müssen jünger sein als 25 Jahre.
Diese Unterstützung heißt:
Leistungen für Bildung und Teil·habe.
Viele sagen dazu auch: Bildungs·paket.
Leistung bedeutet hier: Sie müssen weniger bezahlen.
Oder sie müssen gar nichts bezahlen.
Man muss einen Antrag stellen.
Kinder·tages·stätten sind Kinder·gärten oder Kinder·krippen.
Man sagt auch Kita dazu.
In der Kinder·tages·pflege kümmern sich
eine Tages·mutter oder ein Tages·vater um die Kleinen.
Zum Beispiel: Schultasche, Bücher, Hefte.
Es gibt bis zu 100 Euro pro Jahr.
Zum Beispiel: mit der Schule oder der Kita.
Die Reise·kosten werden bezahlt.
Das Taschen·geld bezahlen die Eltern.
Es gibt Geld für die Monats·karte für den Bus oder den Zug,
wenn die Schule zu weit weg ist.
5 Euro pro Monat müssen die Eltern selber zahlen.
Wenn die Schule sagt: Das Kind braucht Nach·hilfe.
Dann gibt es das Geld dafür.
In der Schule, der Kita oder der Kinder·tages·pflege.
Einen Euro pro Tag müssen die Eltern selber zahlen.
Den Rest des Essen·geldes bekommen die Eltern als Zuschuss
Das Geld gibt es
Es gibt 10 Euro monatlich oder 120 Euro im Jahr.
Sie müssen einen Antrag stellen.
Das tun Sie dort, wo Sie auch sonst Unterstützung bekommen.
Man sagt auch: Arbeitslosen·geld 2 oder Sozial·geld.
Dann haben Sie einen Bescheid vom Job·center.
Dort bekommen Sie auch die Leistungen für Bildung und Teil·habe.
Stellen Sie den Antrag im Sozial·amt vom Land·kreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Bei Fragen können Sie anrufen.
Frau Mas
Raum: C1.1.02
Telefon: 03371 608 3362
Fax: 03371 608 9210
E-Mail: e.mas@teltow-flaeming.de
Dann wenden Sie sich an das Sach·gebiet Asyl:
Frau Schwarze
Raum: A7.0.17
Telefon: 03371 608 3387
Fax: 03371 608 9210'
E-Mail: uta.schwarze@teltow-flaeming.de
Dienstag: von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr
Donnerstag: von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 17.30 Uhr
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle