Wohn·geld

Wohn·geld ist Geld, das jemand dafür bekommt,
dass er seine Wohnung bezahlen kann.

Das ist für Menschen wichtig, die nur wenig Geld haben.

(Abb. Stefan Albers)

Wer bekommt Wohn·geld?

Das Wohn·geld kann jeder bekommen, der wenig Geld hat.

Man muss in Deutschland wohnen.

Man muss in einer richtigen Wohnung oder in einem eigenen Haus wohnen.

Wofür gibt es Wohn·geld?

Das Wohn·geld gibt es für Miet·wohnungen.

Das Wohn·geld gibt es auch für Eigentums·wohnungen oder Eigen·heime, in denen man selbst wohnt.

Es heißt dann "Lasten·zuschuss".

Wie hoch ist das Wohngeld?

Wieviel Wohn·geld man bekommt, hängt davon ab

  • wie viele Familien·mit·glieder gemeinsam wohnen
  • wie viel Geld die Familie insgesamt hat
  • wie hoch die Miete für die Wohnung oder die Belastung für das Eigen·heim ist.

Wie bekommt man Wohn·geld?

Man muss einen Antrag stellen.

Wenn Sie in Luckenwalde oder Ludwigsfelde wohnen,
wenden Sie sich an Ihre Stadt·verwaltung.

Wenn Sie in einem anderen Ort im Land·kreis Teltow-Fläming wohnen,
wenden Sie sich an die Wohn·geld·stelle in der Kreis·verwaltung.

(Abb. Stefan Albers)

Wo ist die Wohngeldstelle in der Kreisverwaltung?

Die Adresse ist: Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde.

Die Telefonnummern sind:

  • Wenn Sie in Trebbin wohnen: 03371 608 4412
  • Wenn Sie in Blankenfelde-Mahlow wohnen: 03371 608 44114
  • Wenn Sie im Amt Dahme Mark oder in der Gemeinde Niedergörsdorf wohnen: 03371 608 4421
  • Wenn Sie in Zossen wohnen: 03371 608 4418
  • Wenn Sie in Großbeeren, Am Mellensee, Baruth oder Nuthe-Urstromtal wohnen: 03371 608 4417

Wann ist geöffnet?

Dienstag: von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr
Donnerstag: von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 17.30 Uhr

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)