Wohn·geld ist Geld, das jemand dafür bekommt,
dass er seine Wohnung bezahlen kann.
Das ist für Menschen wichtig, die nur wenig Geld haben.
Das Wohn·geld kann jeder bekommen, der wenig Geld hat.
Man muss in Deutschland wohnen.
Man muss in einer richtigen Wohnung oder in einem eigenen Haus wohnen.
Das Wohn·geld gibt es für Miet·wohnungen.
Das Wohn·geld gibt es auch für Eigentums·wohnungen oder Eigen·heime, in denen man selbst wohnt.
Es heißt dann "Lasten·zuschuss".
Wieviel Wohn·geld man bekommt, hängt davon ab
Man muss einen Antrag stellen.
Wenn Sie in Luckenwalde oder Ludwigsfelde wohnen,
wenden Sie sich an Ihre Stadt·verwaltung.
Wenn Sie in einem anderen Ort im Land·kreis Teltow-Fläming wohnen,
wenden Sie sich an die Wohn·geld·stelle in der Kreis·verwaltung.
Die Adresse ist: Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde.
Die Telefonnummern sind:
Dienstag: von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr
Donnerstag: von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle