Alle Menschen in Deutschland sollen
eine gute Ausbildung machen können.
Eine gute Ausbildung ist sehr wichtig.
Man hat dadurch eine bessere Chance,
sich einen Beruf auszusuchen.
Manche Eltern können ihre Kinder
bei der Schul·ausbildung nicht unterstützen,
weil sie nicht so viel Geld haben.
Deshalb gibt es in Deutschland die Bundes·ausbildungs·förderung.
Die Bundes·ausbildungs·förderung regelt,
dass sie Geld zur Unterstützung in der Ausbildung bekommen.
Dieses Geld nennt man auch Schüler-BAföG.
Sie bekommen BAföG, wenn Sie Ihre Ausbildung hier machen:
Das sind zum Beispiel Gymnasien oder Realschulen.
Hier können Sie nur BAföG bekommen,
wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen,
weil die Schule sehr weit weg ist.
Das sind Schulen,
bei denen der Schwerpunkt auf der beruflichen Ausbildung liegt.
Das sind Berufe wie:
Das sind Schulen,
die Sie nach einer Berufs·ausbildung besuchen können.
Hier können Sie Ihr Facha·bitur oder Ihr Abitur machen.
Sie bekommen kein BAföG,
wenn Sie eine betriebliche Ausbildung machen.
Das heißt,
wenn Sie mit einem Ausbildungs·betrieb
einen Ausbildungs·vertrag machen
und von dem Betrieb Geld bekommen.
Aber:
Wenn Sie eine Ausbildung machen zum
können Sie trotzdem BAföG beantragen.
Sie dürfen nicht älter als 45 Jahre sein,
wenn Sie Ihre Ausbildung beginnen.
Das ist verschieden.
Zum Beispiel hängt es davon ab:
Wenn Sie ein Kind unter 14 Jahren haben,
kann es sein, dass Sie mehr Geld bekommen.
Das nennt man: Kinder·betreuungs·zuschlag.
Können Ihre Eltern oder Ihr Ehe·partner Sie bei Ihrer Ausbildung
mit Geld oder beim Wohnen unterstützen?
Wenn ja,
dann wird dieser Betrag vom BAföG abgezogen.
Schüler müssen im Normalfall kein BAföG zurückzahlen.
Sie müssen einen Antrag stellen.
Antrags·formulare gibt es auf der Internet·seite:
www.bafoeg-brandenburg.de.
Wir können Ihnen den Antrag auch zuschicken.
E-Mail: bafoeg@teltow-flaeming.de
Wenn Ihre Eltern im Land·kreis Teltow-Fläming wohnen,
dann schicken Sie den Antrag an:
Sozialamt des Landkreises Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde.
Wenn Ihre Eltern in einem anderen Land·kreis oder einer kreis·freien Stadt wohnen,
dann schicken Sie den Antrag an das BAföG-Amt von dem Land·kreis oder der Stadt.
Bei Fragen können Sie in die Kreis·verwaltung kommen oder anrufen.
Das sind Ihre Ansprech·partnerinnen:
Wenn Ihr Familienname mit den Buchstaben A bis H beginnt:
Frau Reichert
Raum: C1.1.07
Telefon: 03371 608 3318
Wenn Ihr Familienname mit den Buchstaben I bis Q beginnt:
Frau Hartwig
Raum: C1.1.06
Telefon: 03371 608 3323
Wenn Ihr Familienname mit den Buchstaben R bis Z beginnt:
Frau Wutzler
Raum: C1.1.08
Telefon: 03371 608 3306
Dienstag: von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr
Donnerstag: von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 17.30 Uhr
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle