Hilfe zur Eingliederung können Leistungen sein.
Leistungen können bedeuten:
Hilfe zur Eingliederung kann auch Geld sein.
Hilfe zur Eingliederung bekommt man vom Land∙kreis.
Manche sagen auch Eingliederungs·hilfe dazu.
Manche Menschen sind behindert.
Sie können nur mit Hilfe arbeiten.
Sie können nur durch Hilfe mit anderen Menschen zusammen wohnen.
Sie können Hilfe zur Eingliederung bekommen.
Das steht im Sozial∙gesetz∙buch 9 und 12.
Es gibt
Reha∙bilitation meint:
Etwas wieder so machen, wie es vorher war.
Man muss einen Antrag stellen.
Das Sozial∙amt prüft:
Beim Sozial∙amt des Land∙kreises Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Bei Fragen können Sie anrufen.
Dienstag: von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr
Donnerstag: von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 17.30 Uhr
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle