Aufstiegs·BAFöG

Was ist Aufstiegs·BAFöG?

Menschen, die einen Beruf gelernt haben, können sich darin fort·bilden.
Sie können dafür Geld vom Staat bekommen.

Beispiele:

Ein Tischler möchte Tischler·meister werden.
Ein Land·wirt möchte Land·wirtschafts·meister werden.

Das ist im Aufstiegs·fortbildungs·förderungs·gesetz geregelt.
Die Abkürzung dafür ist AFBG.
Manchmal sagt man auch Aufstiegs-BAföG oder Meister-BAföG

(Abb. Stefan Albers)

Warum gibt es dieses Geld?

Die Menschen sollen sich beruflich fortbilden.
Dadurch gibt es dann mehr Fach·kräfte.
Fach·kräfte fehlen in Deutschland.
Deshalb gibt der Staat Geld für die Fort·bildung.

Wer kann Aufstiegs·BAFöG bekommen?

Handwerker und andere Fach·kräfte,
wenn sie eine Aufstiegs·fortbildung machen.

Gibt es eine Alters·grenze?

Nein.

Welche Bedingungen muss man erfüllen?

  • Man muss einen Berufs·abschluss haben.
  • Der neue Abschluss muss höher sein als der bisherige Berufs·abschluss.
  • Die Fortbildung muss 400 Unterrichts·stunden oder länger dauern.

Welche Form muss die Fort·bildung haben?

Die Fort·bildung kann man in Voll·zeit machen.
Voll·zeit heißt: Man geht den ganzen Tag zur Schule.

Man kann sie auch in Teil·zeit machen.
Teil·zeit heißt: Man geht nur einige Stunden zur Schule.

Man kann aber auch mit dem Computer lernen:
Das ist medien·gestützter Unterricht.

Man kann auch im Fern·unterricht lernen.

(Abb. Stefan Albers)

Welche Förderung gibt es?

Es gibt einen Zuschuss für die Lehrgangs- und Prüfungs·gebühren.
Diese nennt man Maßnahme·beitrag.
Hier ist es egal, wie viel Geld und Vermögen Sie haben.

Wenn Sie mehr Geld benötigen, können Sie einen Kredit aufnehmen.
Die Zinsen dafür sind niedrig.

Bei Vollzeit·unterricht kann es zusätzlich Geld für den Lebens·unterhalt geben.
Das hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab.

Mancher Teilnehmer muss ein Prüfungs·stück anfertigen.
Auch dafür kann es Geld geben.

Wer allein Kinder unter 10 Jahren betreut, kann einen Kinder·betreuungs·zuschlag erhalten.

(Abb. Stefan Albers)

Wie viel Geld gibt es?

Das erklären wir Ihnen gern persönlich.
Kommen Sie zu uns in die Kreis·verwaltung!

Muss ich das Geld zurückzahlen?

(Abb. Stefan Albers)

Den Zuschuss dürfen Sie behalten.
Den Kinder·betreuungs·zuschlag dürfen Sie behalten.
Einen Kredit müssen Sie zurück·zahlen.

Wie bekomme ich Aufstiegs-BAföG?

Sie müssen einen Antrag stellen.
Antrags·formulare gibt es auf dieser Internet·seite:

Wir können Ihnen den Antrag auch zuschicken.
Melden Sie sich dafür beim BAföG-Amt:

(Abb. Stefan Albers)

Wohin muss ich den ausgefüllten Antrag schicken?

Wenn Sie im Landkreis Teltow-Fläming wohnen,
dann schicken Sie den Antrag an:

Landkreis Teltow-Fläming
Sozialamt
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Haben Sie Fragen zum Aufstiegs-BAföG?

Bei Fragen können Sie in die Kreis·verwaltung kommen oder anrufen.
Das ist Ihre Ansprech·partnerin:

Frau D. Güthling
Sonstige soziale Hilfen

Sachbearbeiterin Ausbildungsförderung

: C1.1.06

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3317
03371 608 9210

Wann ist geöffnet?

Dienstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr
Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 17.30 Uhr

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)