Menschen, die einen Beruf gelernt haben, können sich darin fort·bilden.
Sie können dafür Geld vom Staat bekommen.
Beispiele:
Ein Tischler möchte Tischler·meister werden.
Ein Land·wirt möchte Land·wirtschafts·meister werden.
Das ist im Aufstiegs·fortbildungs·förderungs·gesetz geregelt.
Die Abkürzung dafür ist AFBG.
Manchmal sagt man auch Aufstiegs-BAföG oder Meister-BAföG
Die Menschen sollen sich beruflich fortbilden.
Dadurch gibt es dann mehr Fach·kräfte.
Fach·kräfte fehlen in Deutschland.
Deshalb gibt der Staat Geld für die Fort·bildung.
Handwerker und andere Fach·kräfte,
wenn sie eine Aufstiegs·fortbildung machen.
Nein.
Die Fort·bildung kann man in Voll·zeit machen.
Voll·zeit heißt: Man geht den ganzen Tag zur Schule.
Man kann sie auch in Teil·zeit machen.
Teil·zeit heißt: Man geht nur einige Stunden zur Schule.
Man kann aber auch mit dem Computer lernen:
Das ist medien·gestützter Unterricht.
Man kann auch im Fern·unterricht lernen.
Es gibt einen Zuschuss für die Lehrgangs- und Prüfungs·gebühren.
Diese nennt man Maßnahme·beitrag.
Hier ist es egal, wie viel Geld und Vermögen Sie haben.
Wenn Sie mehr Geld benötigen, können Sie einen Kredit aufnehmen.
Die Zinsen dafür sind niedrig.
Bei Vollzeit·unterricht kann es zusätzlich Geld für den Lebens·unterhalt geben.
Das hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab.
Mancher Teilnehmer muss ein Prüfungs·stück anfertigen.
Auch dafür kann es Geld geben.
Wer allein Kinder unter 14 Jahren betreut, kann einen Kinder·betreuungs·zuschlag erhalten.
Das erklären wir Ihnen gern persönlich.
Kommen Sie zu uns in die Kreis·verwaltung!
Den Zuschuss dürfen Sie behalten.
Den Kinder·betreuungs·zuschlag dürfen Sie behalten.
Einen Kredit müssen Sie zurück·zahlen.
Sie müssen einen Antrag stellen.
Antrags·formulare gibt es auf dieser Internet·seite:
Wir können Ihnen den Antrag auch zuschicken.
Melden Sie sich dafür beim BAföG-Amt:
Wenn Sie im Landkreis Teltow-Fläming wohnen,
dann schicken Sie den Antrag an:
Landkreis Teltow-Fläming
Sozialamt
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Bei Fragen können Sie in die Kreis·verwaltung kommen oder anrufen.
Das sind Ihre Ansprech·partnerinnen:
Frau Güthling
Raum: C1.1.06
Telefon: 03371 608 3317
Frau Schulze
Raum: C1.1.07
Telefon: 03371 608 3305
Sie können auch eine E-Mail schreiben.
Das ist die Adresse:
bafoeg@teltow-flaeming.de
Dienstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr
Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 17.30 Uhr
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle