Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG = Aufstiegs-BAföG)

Zuständig

Beschreibung

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist ein gesetzlich geregeltes Förderangebot für alle Menschen, die eine berufliche Fortbildung anstreben. Es setzt sich aus unterschiedlichen Förderkomponenten zusammen:

Sie beinhalten unter anderen Beiträge zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss, die anteilige Übernahme von Kosten für Lehrgänge und Kurse sowie die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).


Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.

Fortbildungskosten:

Gefördert werden einkommensunabhängig die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie das Meisterprüfungsprojekt bei Vollzeit- und Teilzeitfortbildungen.

Unterhaltsbedarf:

Bei Vollzeitfortbildungen wird einkommens- und vermögensabhängig zusätzlich der Unterhaltsbedarf gefördert.

Hinweise

Weitere Informationen und eine individuelle Beratung erhalten Sie bei den Ansprechpartnern, über den angegebenen Link bzw. in der Broschüre:

"Aufstiegs-BAföG"


Herausgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bitte beachten Sie

Fachkräfte, die sich in Vollzeit fortbilden, erhalten eine Unterstützung zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss.

Sowohl bei Voll- als auch bei Teilzeitmaßnahmen beträgt der Zuschussanteil an den Fortbildungskosten für Maßnahmen, die ab 01.08.2020 begonnen wurden, 50 %.

Das Meisterprüfungsprojekt ("Meisterstück") wird bis zur Hälfte gefördert, hiervon wiederum 50 % als Zuschuss.

Für den verbleibenden Teil der Fortbildungskosten (inkl. Meisterstück) kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden.

Bei bestandener Prüfung erfolgt auf Antrag bei der KfW ein Darlehnserlass von 50% des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.

Für Maßnahmen, die vor dem 01.08.2020 begonnen wurden, gelten Übergangsregelungen.

Notwendige Unterlagen

Die Broschüre und die erforderlichen Antragsformulare liegen hier für Sie bereit oder werden Ihnen auf Anfrage gerne zugesandt.
Der Antrag kann unter den angegebenen Links auch online gestellt werden.

Rechtliche Grundlagen

Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG)

Gebühren

keine

Links

weitere Informationen

A – L zuständig Frau L. Schulze

M – Z zuständig Frau D. Güthling

Ansprechpersonen

Frau D. Güthling
Sachbearbeiterin Ausbildungsförderung
Zimmer: C1.1.06

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3317 03371 608 9210

Frau L. Schulze
Sachbearbeiterin
Zimmer: C1.1.07

03371 608 3305 03371 608 9210

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)