Kindertagesbetreuung und Elterngeld

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Kreiskitaelternbeirat

Interessenvertretung und Mitbestimmung

Der Kreiskitaelternbeirat vertritt die Interessen der Sorgeberechtigten und Eltern aller Kinder, die in Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Horten betreut werden. Er ist das Bindeglied zwischen den Eltern und dem Landkreis Teltow-Fläming.

Womit beschäftigt sich der Beirat?

Der Kreiskitaelternbeirat wird in allen wesentlichen Fragen rund um die Kindertagesbetreuung angehört. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur Entwicklung der Qualität, Sicherung der Fachkräfte sowie zur Aufstellung und Fortschreibung des Bedarfsplanes.
Er berät den Landkreis und er berät Eltern, indem er zum Beispiel Beschlüsse erläutert oder auf Hilfsangebote verweist.
Der Beirat wirkt in Gremien wie dem Landeskitaelternbeirat, dem Jugendhilfeausschuss und in Arbeitsgemeinschaften mit.
Der Kreiskitaelternbeirat wird nicht zu Angelegenheiten einzelner Einrichtungen angehört.

Wer sind die Mitglieder?

Jede Einrichtung der Kindertagesbetreuung im Landkreis Teltow-Fläming bestimmt  jeweils ein Mitglied und eine Stellvertretung. Diese werden in einer Elternversammlung gewählt.

Die Sorgeberechtigten, deren Kinder in Kindertagespflegestellen untergebracht sind, wählen in einer Vollversammlung bis zu zwei Mitglieder und zwei Stellvertretungen.

Wie wird man Mitglied im Beirat?

Interessierte stellen sich bei der Elternversammlung in ihrer Kita zur Wahl.

Für Sorgeberechtigte von Kindern in Kindertagespflegestellen gilt: Sie stellen sich in einer Vollversammlung als Kandidat*in zur Wahl.
Alle Eltern und Sorgeberechtigten von Kindern in einer Kindertagespflegestelle können an der Vollversammlung teilnehmen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.
Interessierte können ihre Kandidatur als Mitglied oder Stellvertretung im Vorfeld beim Jugendamt per E-Mail bekanntgeben:
kindertagesbetreuung@teltow-flaeming.de.
Sie könne aber auch spontan während der Vollversammlung ihre Kandidatur erklären.

Wie lang ist die Wahlperiode?

Die Mitglieder des Beirats werden für zwei Jahre gewählt.

Wie arbeitet der Beirat?

Die Arbeitsweise wird vom Kreiskitaelternbeirat selbst bestimmt. Dazu kann eine Geschäftsordnung erarbeitet und ein Vorstand gewählt werden. Der Beirat wird vom Sachgebiet Kindertagesbetreuung und Elterngeld des Jugendamtes begleitet und unterstützt.

Gibt es Beschränkungen für die Ausübung des Mandats?

Für Mitglieder des Kreiskitaelternbeirats  gilt das freie Mandat. Das bedeutet, dass sie nicht an die Wünsche und Vorgaben ihrer Kindertagesstätte oder Kindertagespflegestelle gebunden sind.

Wann endet die Mitgliedschaft im Beirat?

Sie endet nach Ablauf der Wahlperiode, spätestens jedoch wenn das Kind des Mitgliedes die Kindertagesstätte oder Kindertagespflegestelle verlässt.

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Beteiligung der Eltern wird im Paragraph 6 des Brandenburger Kitagesetzes (Kindertagesstättengesetz – KitaG) geregelt.

Der § 6a ermöglicht es seit dem 1. August 2023 auch Eltern, deren Kinder in der Kindertagespflege betreut werden, Mitglieder in den Kreiskitaelternbeirat zu wählen.

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)