Brand- und Katastrophenschutz

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Waldbrände, Starkregen, Stromausfälle, aber auch Verkehrsunfälle mit vielen Verletzten – all das sind Situationen, die sich zu Großschadenslagen mit Gefahr für Menschen, Natur, Güter oder Lieferketten auswirken können.

Der Landkreis Teltow-Fläming und die Städte und Gemeinden kümmern sich gemeinsam um Vorsorge und Bevölkerungsschutz im Katastrophenfall. Dabei stützen sie sich auch auf ehrenamtliche Strukturen wie THW (Technisches Hilfswerk), DRK (Deutsches Rotes Kreuz) und DLRG (Deutsche Lebensrettungsgesellschaft). Nicht zuletzt sind aber alle Einwohner*innen des Landkreises aufgerufen, gemeinsam mit Familie, Freunden und Nachbarschaft vorzusorgen.

Die folgenden Seiten sollen dabei helfen. Weitere spezifische Informationen für Teltow-Fläming werden sukzessive ergänzt.

Großschadenslage oder Katastrophe?

Die Begriffe werden gern verwechselt. Die Definition einer Schadenssituation hat allerdings großen Einfluss auf ihre Bekämpfung.

Eine Großschadenslage ist durch ein Großschadensereignis hervorgerufene Situation. Ein Großschadensereignis ist ein Ereignis mit einer großen Anzahl von Geschädigten oder Betroffenen und/oder erheblichen Sachschäden unterhalb der Schwelle zur Katastrophe.

Beispiel für eine Großschadenslage:

  • Verkehrsunfälle mit vielen Beteiligten
  • Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten
  • Flugzeugabsturz
  • Großfeuer usw.

Eine Katastrophe ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in so ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden, dass die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung und Leitung durch die Katastrophenschutzbehörde zur Gefahrenabwehr tätig werden.

Im Land Brandenburg sind die Zuständigkeiten und die Übernahme der Kosten gesetzlich geregelt:

Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG)

Aktuelle Meldungen rund um den Bevölkerungsschutz

Zurzeit sind keine Nachrichten vorhanden.

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)