Frau J. Rupprecht
Büro für Chancengleichheit und Integration
Beauftragte für Bürgerbeteiligung
Zimmer: A1.1.03
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 1084
03371 608 9000
beteiligung@teltow-flaeming.de
Artikel 3 und 12 der UN-Kinderrechtskonvention regeln Wohl und Berücksichtigung des Kindes.
Im § 19 der Brandenburgischen Kommunalverfassung ist explizit die Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in kommunalen Entscheidungsprozessen als Rechtsanspruch auf Mitsprache und Mitbeteiligung verankert.
Zudem hat der Landtag Brandenburg am 19. Mai 2024 das erste Kinder- und Jugendgesetz für das Land Brandenburg beschlossen. Es sieht unter anderem eine klare Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen auf Landesebene vor.
Auch § 8 und und § 80 Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) fordern die Berücksichtigung und Ermittlung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen.
In der Hauptsatzung des Landkreises Teltow-Fläming ist festgelegt, dass der Landkreis Kinder und Jugendliche in allen sie berührenden Angelegenheiten beteiligen und eigenständig mitwirken lassen wird.
Der § 4 der Einwohnerbeteiligungssatzung des Landkreises Teltow-Fläming führt präziser aus, dass Kinder und Jugendliche zu Beginn eines Vorhabens, welches die Belange von Kinder und Jugendlichen berührt, in die Planung und Durchführung auf altersgerechter Weise einzubeziehen sind.
Es ist Aufgabe des Landkreises, die festgeschriebene Beteiligung umzusetzen. Die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen sind zu ermitteln und bei der Entscheidungsfindung zu beachten. Für die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an Entscheidungsprozessen des Landkreises wird derzeit gemeinsam mit jungen Menschen ein Konzept erarbeitet, das dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt wird. Details werden zu gegebener Zeit hier veröffentlicht.
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle