Verbraucherschutz betrifft nicht nur Abgabe und Verwendung aller Konsumgüter, sondern auch Dienstleistungen. Er berührt deshalb nahezu alle Lebensbereiche bis hin zu Akteneinsicht und Datenschutz.
Der gesundheitliche Verbraucherschutz ist eine Schutzpflicht des Staates gegenüber den Bürgern, die sich aus Artikel 2, Abs. 2 des Grundgesetzes ableitet.
Wesentliche Säulen sind zum einen die staatliche Überwachung von Lebensmitteln, Kosmetika und verbrauchernahen Produkten durch die Lebensmittelüberwachung, die Erkennung und Bekämpfung von Tierseuchen sowie die Durchsetzung des Tierschutzes durch das Veterinärwesen, und nicht zuletzt die Beratung und Aufklärung der Bürger durch die Verbraucherzentralen in den Bundesländern und Landkreisen.
Ansprechpartner in der Kreisverwaltung sind die Sachgebiete Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (s. Untermenü links).
"Wegweiser für Verbraucher" des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
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