Fragen und Antworten zur Arbeit in der Kreisverwaltung

Hier finden Bewerber*innen Antworten auf oft gestellte Fragen wie:

  • Arbeitszeit und Urlaub
  • Entgelt
  • Altersvorsorge
  • Lebenslanges Lernen
  • Betriebsklima und Teamarbeit
  • Bewerbung
  • Einarbeitung

Arbeitszeit und Urlaub

Wie ist die Arbeitszeit in der Kreisverwaltung geregelt?

Der Landkreis Teltow-Fläming bietet seinen Beschäftigten die Möglichkeit, flexibel und kernzeitlos in der Zeit zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr zu arbeiten. Um eine Erreichbarkeit für die Bürger*innen, Kund*innen sowie für interne Anfragen abzusichern, müssen Abwesenheitszeiten so aufeinander abgestimmt werden, dass die Erreichbarkeit der jeweiligen Funktionsbereiche während den Servicezeiten gewährleistet bleibt.

Kann ich im Homeoffice oder mobil arbeiten?

Die Arbeit im Homeoffice ist auf Antrag möglich. Hier bedarf es einer Abstimmung mit der vorgesetzten Führungskraft. Es sind feste oder flexible Tage gestattet.
Die Ausstattung wird vom Arbeitgeber gestellt (Technik und bei Bedarf Möblierung). Mobiles Arbeiten (also nicht an einem festen Ort) ist nur bei bestimmten Aufgaben möglich.

Kann ich in Teilzeit arbeiten?

Der Landkreis Teltow-Fläming möchte seinen Beschäftigten eine ausgewogene Work-Life-Balance bieten. Grundsätzlich ist somit das Arbeiten in Teilzeit möglich. Es ist im Einzelfall zu prüfen, in welcher Form und in welchem Umfang dies gewährleistet werden kann.

Was ist mit Mehrarbeit und Überstunden?

Überstunden und Wochenendarbeit (sofern nicht in der Stellenbeschreibung enthalten) müssen von der Führungskraft schriftlich angeordnet werden. Mehrarbeit bzw. Überstunden können aus notwendigen betrieblichen/dienstlichen Gründen anfallen.  Auf Ihrem Arbeitszeitkonto können Sie bis zu 120 Stunden ansparen. Sollten Sie einmal weniger arbeiten können, so dürfen Sie bis zu 40 Minusstunden ansammeln, die Sie nacharbeiten müssen.

Wie viel Urlaub gibt es?

Bei einer 5-Tage-Woche haben Sie Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub, bei nachgewiesener Schwerbehinderung erhöht sich der Anspruch um 5 Arbeitstage.
Arbeiten Sie nicht an allen Wochentagen, wird der Urlaub anteilig berechnet.

Muss ich Heiligabend und Silvester frei nehmen?

Beschäftigte sind am 24. Dezember und am 31. Dezember unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeit freigestellt. Sie müssen somit an diesen Tagen keinen Urlaub nehmen.

Entgelt

Wie hoch ist mein Gehalt?

Der Verdienst ergibt sich aus der Eingruppierung der Tätigkeit, der geforderten Qualifikation und der Erfahrung im Öffentlichen Dienst. Er ist tarifvertraglich im TVöD-VKA festgelegt:

TVöD-VKA: Eingruppierung – Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen (oeffentlichen-dienst.de)

TVöD-VKA: Gehalt und Entgelttabelle – Bereich Kommunen (oeffentlichen-dienst.de)

Welche Sonderzahlungen gibt es?

Derzeit (2024) wird eine Jahressonderzahlung für tarifliche Beschäftigte im November geleistet, prozentual nach der jeweiligen Entgeltgruppe.

Zudem kann für einen tariflich Beschäftigten ein leistungsorientiertes Entgelt im Monat Dezember eines Kalenderjahres gezahlte werden. Beamte werden als Ausgleich bis zu 3 Tage freigestellt.

Wenn im Krankheitsfall Ihre Entgeltfortzahlung ausläuft und Sie Krankengeld beziehen, kann ein Zuschuss gewährt werden.

Auch Erschwernis- oder Zeitzuschläge werden gezahlt.

Diese Sonderzahlungen sind ebenfalls im TVöD geregelt: TVöD-VKA: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen (oeffentlichen-dienst.de)

Zudem zahlt der Landkreis in Einzelfällen weitere Zulagen, so zum Beispiel einen Zuschuss für Arbeitsplatzbrillen und zum Deutschlandticket-Job.

Altersvorsorge

Was zahlt der Arbeitgeber?

Der Landkreis Teltow-Fläming entrichtet zusätzlich (1,1 % vom zusatzversorgungspflichtigen Brutto) zu Ihrem Eigenanteil (2,4 % vom zusatzversorgungspflichtigen Brutto) an die Zusatzversorgungskasse beim Kommunalen Versorgungsverband Brandenburg:

Über die Zusatzversorgung - Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg (kvbbg.de)

Erhalte ich vermögenswirksame Leistungen?

Ja, nach den Regelungen des TVöD (6,65 Euro Brutto im Monat); für Teilzeitbeschäftige: in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht.

Lebenslanges Lernen

Kann ich mich während meiner Arbeitszeit weiterbilden?

Die Weiterbildung der Beschäftigten ist ein großes Anliegen der Kreisverwaltung. Jeder Bereich hat ein Budget dafür. Das kann für die Teilnahme an Online- oder Präsenzseminaren, Lehrgängen und mehr genutzt werden und ist im Bereich abzustimmen.

Wird Bildungsfreistellung gewährt?

Selbstverständlich, und zwar nach den Regelungen des Brandenburgisches Weiterbildungsgesetzes §§ 14 bis 26 für akkredititerte Kurse:

Bildungsfreistellung Bildungsurlaub | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) (brandenburg.de)

Ich möchte eine Aufstiegsfortbildung oder ein berufsbegleitendes Studium absolvieren. Welche Unterstützung gibt es?

Die Kreisverwaltung fördert Aus-und Weiterbildungsmaßnahmen. Es werden u. a. Lehrgänge zum Verwaltungsfachwirt sowie der Angestelltenlehrgang I durch Freistellung von der Arbeit gefördert. Eine Kostenübernahme erfolgt, sofern der Abschluss für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Außerdem werden die Teilnahme am Lehrgang zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung sowie Zertifizierungen für die Betreuung der Verwaltungsfachwirt-Studierenden unterstützt.

Gesundheitsförderung

Wie fördert der Arbeitgeber die Gesundheit der Beschäftigten?

Es gibt ein Rahmenkonzept für das Betriebliche Gesundheitsmanagement.
Zweimal im Jahr wird im Kreishaus ein Gesundheitstag für die Beschäftigten mit Aktivangeboten und Wissensvermittlung organisiert.
In Zusammenarbeit mit der Volkshochschule werden Sportkurse in der Pause angeboten.
Einmal pro Woche können zusätzlich 15 Minuten Aktivpause für Bewegung oder Entspannung in Anspruch genommen werden.
Eine Betriebsärztin bietet Sprechstunden an. Das Angebot des Gesundheitsamts (Impfungen u. ä.) kann während der Arbeitszeit genutzt werden.

Im Haus herrscht Rauchverbot. Es gibt eine öffentliche Kantine für die Frühstücks- und Mittagsversorgung.

Wie komme ich nach längerer Krankheit wieder zurück in den Dienst?

Sind Sie länger als sechs Wochen krank, bietet Ihnen der Arbeitgeber ein so genanntes BEM-Gespräch (Betriebliches Eingliederungsmanagement) an. Es soll herausgefunden werden, ob ein Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Arbeitsplatz bzw. dem Arbeitsumfeld besteht. Außerdem wird geprüft, ob eine Beeinträchtigung am Arbeitsplatz erkennbar ist. Davon werden Maßnahmen abgeleitet, um einer erneuten Erkrankung der Beschäftigten vorzubeugen. Das Gespräch ist freiwillig. Auch die stunden- oder tageweise Wiedereingliederung nach dem "Hamburger Modell" wird unterstützt.

Betriebsklima und Teamarbeit

Was tut der Arbeitgeber fürs Betriebsklima?

Grundlage für die Arbeit in der Verwaltung sind die "Leitlinien für Zusammenarbeit und Führung – offen, ehrlich, fair". Dieser Wertekodex gilt für Führungskräfte wie für alle anderen Beschäftigten.
In Umfragen ermittelt der Arbeitgeber regelmäßig die Zufriedenheit der Belegschaft.
Bei der jährlichen Personalversammlung (organisiert von der Personalvertretung) steht die Landrätin Rede und Antwort.
Jeder Bereich organisiert für sich einmal im Jahr einen Teamtag, unternimmt gemeinsame Aktivitäten, um das „WIR-Gefühl“ zu stärken. Die Teilnahme daran wird als Arbeitszeit bezahlt.
Auch Coachings, Mediation und Supervision werden angeboten.

Bewerbung

Wo werden Stellenausschreibungen veröffentlicht?

Die Ausschreibungen werden veröffentlicht:

  • im Stelleninformationssystem (SIS) der Agentur für Arbeit
  • im Internetauftritt des Landkreises unter www.teltow-flaeming.de/stellenangebote
  • auf den Internetseiten des Bundes und Landes
  • in Fachzeitschriften, sofern es sich um spezifische Stellen handelt (z. B. Ärzte)
  • auf dem Internetportal Stepstone

Wie kann ich mich bewerben?

Hinweise dazu finden Sie bei der jeweiligen Stellenausschreibung. Vorzugsweise übersenden Sie Ihre Unterlagen über unser geschütztes Bewerbungsformular:

https://kontakt.teltow-flaeming.de/bewerbung

Ich bin Quereinsteiger. Kann ich mich trotzdem auf die ausgeschriebene Stelle bewerben?

Das Grundgesetz verpflichtet den öffentlichen Arbeitgeber, die Stellenbesetzungen nach dem Grundsatz der Bestenauslese durchzuführen (Art. 33 Abs. 2 GG ).
Natürlich öffnen wir uns für die Bewerbung von Quereinsteigern – soweit Anforderungen aus Gesetzen bzw. die Fördermittelgeber und der TVÖD nicht dagegen stehen. Dafür werden die Anforderungsprofile in den Stellenausschreibungen ausgeweitet. Sollten Sie also die Anforderungen des erweiterten Profils erfüllen, steht Ihrer Bewerbung als Quereinsteiger nichts entgegen.
Damit ist oftmals verbunden, dass die künftigen Stelleninhaber*innen sich bereiterklären, erforderliches Wissen nachträglich zu erwerben. Entsprechende modulare Aus- und Fortbildungen werden – gemeinsam mit der TU Wildau und der Brandenburgischen Kommunalakademie – vom Arbeitgeber vollständig unterstützt.

Wie lange dauert es, bis ich eine Einladung zum Gespräch oder eine Absage erhalte?

Wir sind sehr bestrebt darin, Einladungen zeitnah an alle Bewerber*innen zu versenden, die die erforderlichen Anforderungen erfüllen. Sollten Sie zwischenzeitlich Fragen zum Verlauf haben, zögern Sie nicht, uns unter bewerbung@teltow-flaeming.de zu kontaktieren.  

Wie läuft ein Bewerbungsgespräch ab?

Das Bewerbungsgespräch findet in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung statt. In ruhiger Atmosphäre möchten wir Sie kennenlernen. Allen Bewerber*innen werden identische Fragen gestellt. Im Auswahlgremium befindet sich in der Regel die künftige Führungskraft, ein Vertreter/eine Vertreterin des Sachgebiets Personal sowie ein Personalratsmitglied. Je nach Anforderungen können auch Schwerbehindertenvertretung sowie die Gleichstellungs-und Inklusionsbeauftragte anwesend sein. Die Größe des Gremiums sollte Sie in keinem Fall abschrecken.

Wann erhalte ich eine Rückmeldung nach dem Gespräch?

Sobald alle Gespräche abgeschlossen sind und die Auswahl auf Sie gefallen ist, wird Sie das Sachgebiet Personal umgehend kontaktieren. Nachdem der Personalrat Ihrer Einstellung zugestimmt hat, wird ein Termin zur Vertragsunterzeichnung vereinbart.

Einarbeitung

Gibt es ein "Onboarding"?

Der Landkreis Teltow-Fläming begrüßt seine neuen Beschäftigten regelmäßig nach Einstellung im Rahmen einer Willkommensveranstaltung. Hier haben neue Beschäftigte die Möglichkeit, alle wichtigen Informationen für die Arbeitsaufnahme zu erhalten, Fragen zu stellen und zu netzwerken. Sie werden nicht allein gelassen! Mit Arbeitsvertragsunterzeichnung erhalten Sie eine persönliche Einladung.

Eine detaillierte Einarbeitung erhalten Sie in den jeweiligen Fachbereichen.

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)