Landwirtschaftsflächen

Grundstücksrechtliche Verfahren

Öffentliche Bekanntmachung

Der Verkauf landwirtschaftlicher Nutzflächen muss vom Landwirtschaftsamt geprüft werden.

Ergibt die erste Vorprüfung, dass der potenzielle Käufer von landwirtschaftlichen Flächen möglicherweise ein Nichtlandwirt ist, werden Angaben zu den grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren auf der Internetseite des Landkreises Teltow-Fläming veröffentlicht.

Dann können Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, ihr Erwerbsinteresse schriftlich bis zur angegebenen Frist mitteilen.

Durch diese Interessenbekundung entsteht kein Anspruch auf den Flächenerwerb.

Grundlage für diese Vorgehensweise ist der Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg vom 18.1.2017.

Wenn aktuelle Angebote vorliegen, sind diese hier verlinkt.

Die Angebote enthalten folgende Angaben:

  1. Eingangsdatum des Antrages bei der Landwirtschaftsbehörde
  2. Entscheidungsfrist
  3. Lage des Kaufgegenstandes, Gemarkung und Flur
  4. Gesamtgröße des Kaufgegenstandes und Nutzungsarten

Aktuelle Angebote

Landwirtschaftsflächen

Öffentliche Bekanntmachung: Antrag auf Erwerb – Entscheidungsfrist: 21. März 2024

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Interessensbekundung

Ihr Interesse für ein aktuelles Angebot können Sie per E-Mail bekunden: landwirtschaftsamt@teltow-flaeming.de.

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)