Der Verkauf landwirtschaftlicher Nutzflächen muss vom Landwirtschaftsamt geprüft werden.
Ergibt die erste Vorprüfung, dass der potenzielle Käufer von landwirtschaftlichen Flächen möglicherweise ein Nichtlandwirt ist, werden Angaben zu den grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren auf der Internetseite des Landkreises Teltow-Fläming veröffentlicht.
Dann können Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, ihr Erwerbsinteresse schriftlich bis zur angegebenen Frist mitteilen.
Durch diese Interessenbekundung entsteht kein Anspruch auf den Flächenerwerb.
Grundlage für diese Vorgehensweise ist der Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg vom 18.1.2017.
Wenn aktuelle Angebote vorliegen, sind diese hier verlinkt.
Die Angebote enthalten folgende Angaben:
Öffentliche Bekanntmachung: Antrag auf Erwerb – Entscheidungsfrist: 20. März 2025
Ihr Interesse für ein aktuelles Angebot können Sie per E-Mail bekunden: landwirtschaftsamt@teltow-flaeming.de.
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle