Die Internetseiten der Städte und Gemeinden bieten für Wohnungssuchende zahlreiche Informationen. So sind Kontakte zu den kommunalen Wohnungsgesellschaften oder Wohnungsgenossenschaften wie auch Maklern zu finden.
Wenn Sie eine mietpreisgebundene Wohnung anmieten wollen, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Dieser ist einkommensabhängig.
Den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein richten Sie zweckmäßigerweise an die Verwaltung des Amts bzw. der Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie ziehen möchten. Sie können den Wohnberechtigungschein auch bei der zuständigen Verwaltung Ihres jetzigen Wohnortes beantragen.
Wer Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung fürArbeitssuchende, auch Hartz IV genannt) oder SGB XII (andere Formen der Sozialhilfe) erhält, kann bei der Wohnungssuche Unterstützung erhalten. Der Landkreis Teltow-Fläming bietet dafür eine Wohnraum- und Sozialberatung an. Allerdings kann er keine Wohnungen vermitteln oder vergeben. Wenden Sie sich für die Wohnraum- und Sozialberatung an nebenstehenden Kontakt.
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle