Ehrenamtliche Richter (in der Strafgerichtsbarkeit Schöffen genannt) wirken in allen Gerichtsbarkeiten mit. Sie werden jeweils für die Dauer von fünf Jahren gewählt oder berufen. Sie sind in Rechten und Pflichten den Berufsrichtern gleichgestellt, soweit nicht im Einzelfall eine Ausnahme ausdrücklich gesetzlich geregelt ist. Sie haben das gleiche Stimmrecht. Ihnen ist die richterliche Unabhängigkeit garantiert.
Ehrenamtliche Richter erhalten keine Vergütung, sondern eine Entschädigung für den zeitlichen und tatsächlichen Aufwand.
Für die Jugendstrafgerichtsbarkeit stellt der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Vorschlagslisten auf. Ein Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht wählt die Schöffen.
Der Landkreis Teltow-Fläming stellt eine Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sowie am Verwaltungsgericht Potsdam auf. Aus diesen Listen wählt der Wahlausschuss bei den Gerichten dann die erforderliche Anzahl ehrenamtlicher Richter für die fünfjährige Amtszeit.
Für die Erwachsenenstrafgerichtsbarkeit stellen die Städte und Gemeinden Vorschlagslisten auf.
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