Ehrenamtliche Richter (in der Strafgerichtsbarkeit Schöffen genannt) wirken in allen Gerichtsbarkeiten mit. Sie werden jeweils für die Dauer von fünf Jahren gewählt oder berufen. Sie sind in Rechten und Pflichten den Berufsrichtern gleichgestellt, soweit nicht im Einzelfall eine Ausnahme ausdrücklich gesetzlich geregelt ist. Sie haben das gleiche Stimmrecht. Ihnen ist die richterliche Unabhängigkeit garantiert.
Ehrenamtliche Richter erhalten keine Vergütung, sondern eine Entschädigung für den zeitlichen und tatsächlichen Aufwand.
Für die Jugendstrafgerichtsbarkeit stellt der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Vorschlagslisten auf. Ein Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht wählt die Schöffen.
Der Landkreis Teltow-Fläming stellt eine Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, am Verwaltungsgericht Potsdam sowie am Sozialgericht Potsdam auf. Aus diesen Listen wählt der Wahlausschuss bei den Gerichten dann die erforderliche Anzahl ehrenamtlicher Richter für die fünfjährige Amtszeit.
Für die Erwachsenenstrafgerichtsbarkeit stellen die Städte und Gemeinden Vorschlagslisten auf.
Bewerbungen für das Ehrenamt sind bis 30. August 2025 möglich
Weiterlesen … Sozialgerichte suchen ehrenamtliche Richterinnen und Richter
Hier finden Sie die Bewerbungsunterlagen und Voraussetzungen für das Schöffenamt:
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle