Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Sprechzeiten
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Vor Beginn der Schulpflicht müssen sich alle Kinder einer schulärztlichen Untersuchung durch die Gesundheitsämter unterziehen. Mit dieser sogenannten Schuleingangsuntersuchung soll festgestellt werden, ob das Kind in seiner gesamten Reifeentwicklung den Anforderungen der Schule gewachsen ist oder ob gesundheitliche Schäden oder Störungen den zu erwartenden Leistungsanforderungen entgegenstehen.
Die Schuleingangsuntersuchung wird umgangssprachlich auch als "Einschulungsuntersuchung" bezeichnet.
Die Schuleingangsuntersuchung nimmt circa 30 bis 45 Minuten in Anspruch. Sie beinhaltet die Messungen von Körpergewicht und Größe, Hör- und Sehtests, Tests zur Sprache und Wahrnehmung, Tests zu Grob- und Feinmotorik sowie eine körperliche Untersuchung des Kindes.
Zusätzlich erfolgt eine Durchsicht des Impfausweises mit Hinweisen auf ggf. erforderliche Schutzimpfungen.
Die Durchführung der Schuleingangsuntersuchung wurde den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten per Gesetz übertragen, um eine einheitliche, unabhängige und standardisierte Untersuchung zu ermöglichen. Hiermit wird eine bessere Vergleichbarkeit der Untersuchungsergebnisse gewährleistet.
Das Kind muss mindestens fünf Jahre alt und bei einer Grundschule angemeldet sein.
Die Untersuchung ist verpflichtend für
Die Kosten der Untersuchung trägt das Land Brandenburg. Es werden keine Gebühren erhoben.
Die Untersuchungen finden in der Regel von Dezember/Januar bis April statt.
Zurückgestellte Kinder werden im Vorfeld ab Oktober begutachtet, dies ist jedoch keine Pflicht.
Am Ende der Seite finden Sie eine Auflistung aller Dienststellen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes. Diesen sind sämtliche Grundschulen des Landkreises nach Zuständigkeit zugeordnet.
Die Terminlisten liegen zu den Anmeldetagen in den Grundschulen aus. Weiterhin können Termine telefonisch mit dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes vereinbart werden.
Falls der vereinbarte Termin nicht wahrgenommen werden kann, sollte zeitnah ein Ersatztermin ausgemacht werden.
Die Anwesenheit eines Elternteils/einer sorgeberechtigten Person ist erforderlich.
Bei auffälligen Befunden (z. B. bei vermuteten Hör- oder Sehstörungen) wird eine Abklärung durch den Kinderarzt oder einen anderen Facharzt empfohlen. Hinweise werden auf der schulärztlichen Stellungnahme gegeben, welche nach der Untersuchung im Beisein der Eltern ausgefüllt und von diesen unterschrieben wird. Die schulärztliche Stellungnahme wird den Schulleitungen der Grundschulen übermittelt. Auf Wunsch kann den Eltern auch ein Exemplar ausgehändigt werden.
Eine mehrmalige Rückstellung ist nicht möglich. Kinder werden nach dem Jahr der Rückstellung eingeschult.
Einerseits dienen die erhobenen Daten zur Feststellung des individuellen Gesundheits- und Entwicklungsstand des Kindes, zum anderen bilden sie die Grundlage für die Gesundheitsberichterstattung der Kommune und des Landes Brandenburg. Die Verarbeitung der Daten erfolgt anonymisiert. Aus ihnen können gesundheitsrelevante Sachverhalte, Trends und Handlungsbedarfe abgeleitet werden, die als Basis für gesundheitspolitische Entscheidungen und Maßnahmen dienen.
Frau K. Kleinbauer
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Arzthelferin
Zimmer: C0.2.04
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3844
03371 608 9050
katrin.kleinbauer@teltow-flaeming.de
Frau J. Baar
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
med. Fachangestellte
Zimmer: 010
Außenstelle Jüterbog des Gesundheitsamts Teltow-Fläming
Schillerstr. 50
14913 Jüterbog
03372 4439221
03372 4439229
janine.baar@teltow-flaeming.de
Frau J. Beyer
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Arzthelferin
Zimmer: 106
Außenstelle Zossen des Gesundheitsamts Teltow-Fläming
Kirchstraße 1
15806 Zossen
03377 2051 106
03377 2051 109
jana.beyer@teltow-flaeming.de
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle