Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Schuleingangsuntersuchung

Vor Beginn der Schulpflicht müssen sich alle Kinder einer schulärztlichen Untersuchung durch die Gesundheitsämter unterziehen. Mit dieser sogenannten Schuleingangsuntersuchung soll festgestellt werden, ob das Kind in seiner gesamten Reifeentwicklung den Anforderungen der Schule gewachsen ist oder ob gesundheitliche Schäden oder Störungen den zu erwartenden Leistungsanforderungen entgegenstehen.
Die Schuleingangsuntersuchung wird umgangssprachlich auch als "Einschulungsuntersuchung" bezeichnet.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert bei der Schuleingangsuntersuchung?

Die Schuleingangsuntersuchung nimmt circa 30 bis 45 Minuten in Anspruch. Sie beinhaltet die Messungen von Körpergewicht und Größe, Hör- und Sehtests, Tests zur Sprache und Wahrnehmung, Tests zu Grob- und Feinmotorik sowie eine körperliche Untersuchung des Kindes.

Zusätzlich erfolgt eine Durchsicht des Impfausweises mit Hinweisen auf ggf. erforderliche Schutzimpfungen.

Warum erfolgt die Untersuchung nicht durch die kinderärztliche Praxis?

Die Durchführung der Schuleingangsuntersuchung wurde den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten per Gesetz übertragen, um eine einheitliche, unabhängige und standardisierte Untersuchung zu ermöglichen. Hiermit wird eine bessere Vergleichbarkeit der Untersuchungsergebnisse gewährleistet.

Welche Voraussetzungen müssen für die Untersuchung erfüllt sein?

Das Kind muss mindestens fünf Jahre alt und bei einer Grundschule angemeldet sein.

Für welche Kinder ist die Untersuchung verpflichtend?

Die Untersuchung ist verpflichtend für

  • Kinder, die bis zum 30.09. des laufenden Jahres das 6. Lebensjahr beendet haben, auch wenn ein Antrag auf Rückstellung durch die Eltern gestellt wird,
  • Kinder, die im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden und einen entsprechenden Vermerk auf der schulärztlichen Stellungnahme haben
  • Kinder, die vorzeitig die Schule besuchen möchten und vom 01.10. bis 31.12. des laufenden Jahres das 6. Lebensjahr beenden (mit Antrag der Eltern an die Schule) oder
  • Kinder, die vorzeitig die Schule besuchen möchten und vom 01.01. bis 31.07. des Folgejahres das 6. Lebensjahr beenden (mit Antrag der Eltern an die Schule mit einer kinder- und jugendpsychiatrischen Stellungnahme zum Entwicklungsstand).

Was kostet die Schuleingangsuntersuchung?

Die Kosten der Untersuchung trägt das Land Brandenburg. Es werden keine Gebühren erhoben.

Wann finden die Schuleingangsuntersuchungen statt?

Die Untersuchungen finden in der Regel von Dezember/Januar bis April statt.

Zurückgestellte Kinder werden im Vorfeld ab Oktober begutachtet, dies ist jedoch keine Pflicht.

Welche Dienststelle des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes ist für mein Kind zuständig?

Am Ende der Seite finden Sie eine Auflistung aller Dienststellen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes. Diesen sind sämtliche Grundschulen des Landkreises nach Zuständigkeit zugeordnet.

Wie erfolgt die Anmeldung zur Schuleingangsuntersuchung?

Die Terminlisten liegen zu den Anmeldetagen in den Grundschulen aus. Weiterhin können Termine telefonisch mit dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes vereinbart werden.

Falls der vereinbarte Termin nicht wahrgenommen werden kann, sollte zeitnah ein Ersatztermin ausgemacht werden.

Müssen die Eltern bei der Untersuchung anwesend sein?

Die Anwesenheit eines Elternteils/einer sorgeberechtigten Person ist erforderlich.

Welche Unterlagen müssen mitgebracht werden?

  • ausgefüllter Anamnesebogen Schuleingangsuntersuchung: PDF-Formular hier herunterladen oder erhältlich durch die zuständige Wohngebietsschule
  • Impfausweis/Impfdokument (auch in Muttersprache möglich)
  • Gelbes Vorsorgeheft zu den U-Untersuchungen
  • Hilfsmittel (z. B. Brille, Hörgerät usw.)
  • sonstige Bescheinigungen (z. B. medizinische Befunde von behandelnden Ärzt*innen und Therapeut*innen, Behindertenausweis, Allergiepass, Herzpass usw.)

Was geschieht nach Abschluss der Untersuchung?

Bei auffälligen Befunden (z. B. bei vermuteten Hör- oder Sehstörungen) wird eine Abklärung durch den Kinderarzt oder einen anderen Facharzt empfohlen. Hinweise werden auf der schulärztlichen Stellungnahme gegeben, welche nach der Untersuchung im Beisein der Eltern ausgefüllt und von diesen unterschrieben wird. Die schulärztliche Stellungnahme wird den Schulleitungen der Grundschulen übermittelt. Auf Wunsch kann den Eltern auch ein Exemplar ausgehändigt werden.

Können Kinder mehrfach zurückgestellt werden?

Eine mehrmalige Rückstellung ist nicht möglich. Kinder werden nach dem Jahr der Rückstellung eingeschult.

Wie werden die erhobenen Daten verwendet?

Einerseits dienen die erhobenen Daten zur Feststellung des individuellen Gesundheits- und Entwicklungsstand des Kindes, zum anderen bilden sie die Grundlage für die Gesundheitsberichterstattung der Kommune und des Landes Brandenburg. Die Verarbeitung der Daten erfolgt anonymisiert. Aus ihnen können gesundheitsrelevante Sachverhalte, Trends und Handlungsbedarfe abgeleitet werden, die als Basis für gesundheitspolitische Entscheidungen und Maßnahmen dienen.

Auf welchen Rechtsgrundlagen beruhen die Untersuchungen?

Ansprechpersonen für die Schuleingangsuntersuchung

Hauptsitz Luckenwalde

Frau K. Kleinbauer
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Arzthelferin

Zimmer: C0.2.04

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3844
03371 608 9050

Zuständig für

  • Grundschule Trebbin, Trebbin
  • Grundschule Woltersdorf, Stülpe
  • Grundschule Am Pekenberg, Zülichendorf
  • Grundschule Blankensee, Trebbin
  • Friedrich-Ebert-Grundschule, Luckenwalde
  • Ernst-Moritz-Arndt Grundschule, Luckenwalde
  • Friedrich-Ludwig-Jahn-Grundschule, Luckenwalde
  • Otfried-Preußler-Grundschule, Großbeeren

Außenstelle Ludwigsfelde

Zuständig für

  • Wilhelm-Busch-Grundschule, Blankenfelde-Mahlow
  • Ingeborg-Feustel-Grundschule, Blankenfelde-Mahlow
  • Gebrüder-Grimm-Grundschule, Ludwigsfelde
  • Kleeblatt-Grundschule, Ludwigsfelde
  • Erste Neue Grundschule, Ludwigsfelde
  • Zweite Neue Grundschule, Ludwigsfelde
  • Theodor-Fontane-Grundschule, Ludwigsfelde

Außenstelle Jüterbog

Frau J. Baar
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

med. Fachangestellte

Zimmer: 010

Außenstelle Jüterbog des Gesundheitsamts Teltow-Fläming

Badergasse 2
14913 Jüterbog

03372 4439221
03372 4439229

Zuständig für

  • Grundschule Wünsdorf, Zossen
  • Grundschule Sperenberg, Am Mellensee
  • Grundschule Werbig, Niederer Fläming
  • Grundschule Blönsdorf, Niedergörsdorf
  • Grundschule Dahme, Dahme
  • Geschwister-Scholl-Grundschule, Jüterbog
  • Lindenschule, Jüterbog
  • Grundschule Baruth, Baruth
  • Montessori-Naturschule „Die Kraniche“

Außenstelle Zossen

Frau J. Beyer
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Arzthelferin

Zimmer: 106

Außenstelle Zossen des Gesundheitsamts Teltow-Fläming

Kirchstraße 1
15806 Zossen

03377 2051 106
03377 2051 109

Zuständig für

  • Grundschule am Mellensee, Am Mellensee
  • Grundschule Zossen, Zossen
  • Grundschule Dabendorf, Zossen
  • Grundschule Glienick, Zossen
  • Grundschule Rangsdorf, Rangsdorf
  • Grundschule Groß Machnow, Rangsdorf
  • Herbert-Tschäpe-Grundschule, Mahlow
  • Astrid-Lindgren-Grundschule, Mahlow
  • Evangelische Grundschule, Mahlow

Mehr Informationen

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)