1949 kam es zur Gründung des Brandenburgischen Landeshauptarchivs. Es ist das einzige staatliche Archiv des Landes Brandenburg mit der Zuständigkeit für die Behörden und Einrichtungen des Landes.
Am 13. Juli 1950 wurde die Verordnung über das Archivwesen in der DDR beschlossen, am 26. Februar 1951 die Verordnung zur Errichtung von Verwaltungsarchiven sowie Stadt- und Kreisarchiven.
Darauf fußend entstanden 1952 erstmals öffentliche Kreisarchive in der DDR. Davor gab es keine eigenständigen Kreisarchive. Die sachliche Zuständigkeit erstreckte sich auf das Archivgut der Räte der Kreise und deren Fachorgane, auf Betriebe und Einrichtungen sowie die Gemeinden, sofern sie kein eigenes Archiv unterhielten. Strukturell waren die Kreisarchive den Ministerien des Inneren unterstellt.
Der Beitritt der DDR zur BRD wirkte sich Anfang der 1990er-Jahre auch auf das deutsche Archivwesen aus. Jedes Bundesland erhielt nun ein eigenes Archivgesetz, das die Sicherung und Nutzung des öffentlichen Archivguts regelt. Die rechtliche Grundlage für die öffentlichen Archive Brandenburgs bildet das Brandenburgische Archivgesetz vom 7. April 1994.
Die Städte Ludwigsfelde, Jüterbog und Luckenwalde unterhalten jeweils eigene Stadtarchive.
Die Zusammenlegung der Archive der Altkreise Luckenwalde, Jüterbog und Zossen konnte nach der Gründung des Landkreises Teltow-Fläming 1993 noch nicht vollzogen werden. Erst mit dem Neubau des Kreishauses in Luckenwalde wurden die Bestände der Altkreise im Jahr 2000 zusammengelegt. Auch im Neubau des Verwaltungssitzes entspricht die Unterbringung des Archivguts baulich leider nicht den Anforderungen an ein Archivmagazin.
Quelle:
Uwe Schaper (Hrsg.): Kurzübersicht über die Archivbestände der Kreise, Städte und Gemeinden im Land Brandenburg. Im Auftrage des VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V., Landesverband Brandenburg. In: Quellen, Findbücher und Inventare des Brandenburgischen Landeshauptarchivs, Klaut Neitmann (Hrsg.), Frankfurt am Main 2001
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle