Wer Geflügel hält, hat dies dem Sachgebiet Veterinärwesen gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 Viehverkehrsverordnung anzuzeigen. Zusätzlich ist gemäß § 2 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung mitzuteilen, ob das Geflügel in Ställen
oder im Freien gehalten wird. Wer sein Geflügel bereits gemeldet hat, muss die Meldung nicht wiederholen.
Empfehlungen für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen mit Geflügelhaltung des Landes Brandenburg
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle