Formulare für Geflügelhalter

Wer Geflügel hält, hat dies dem Sachgebiet Veterinärwesen gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 Viehverkehrsverordnung anzuzeigen. Zusätzlich ist gemäß § 2 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung mitzuteilen, ob das Geflügel in Ställen
oder im Freien gehalten wird. Wer sein Geflügel bereits gemeldet hat, muss die Meldung nicht wiederholen.

Empfehlungen für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen mit Geflügelhaltung des Landes Brandenburg

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)