Diese allgemeinen Fragen zur Geflügelpest beantwortet das Friedrich-Loeffler-Institut wie folgt:
Die Klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza (Vogelgrippe). Sie wird durch sehr virulente
(hochpathogene) Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen.
Die Krankheit ist ansteckend und verläuft bei Hausgeflügel meist unter
schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Bei Hühnern und Puten können innerhalb weniger Tage bis zu 100 Prozent der Tiere erkranken und sterben. Die wirtschaftlichen Verluste sind entsprechend hoch.
Enten und Gänse erkranken oftmals weniger schwer, die Krankheit führt bei diesen Tieren nicht immer zum Tod und kann bei milden Verläufen gänzlich übersehen werden.
Für den Menschen besteht die Gefahr einer Ansteckung durch intensiven Kontakt mit infiziertem Geflügel. In Abhängigkeit vom jeweiligen Virusstamm können diese Infektionen auch beim Menschen tödlich verlaufen.
Alle Geflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die
höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet.
Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen.
Von der Ansteckung mit dem aviären Influenzavirus bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) vergehen Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein und sind oft wenig typisch.
Symptome bei Hühnervögeln:
Symptome bei Enten und Gänsen:
Menschen können sich mit den Erregern der Geflügelpest anstecken. Infektionsquelle sind kranke oder an Geflügelpest verendete Tiere sowie deren Ausscheidungen, insbesondere der Kot.
Vor dem Kontakt mit infizierten oder ansteckungsverdächtigen Tieren und der etwaigen Virusübertragung durch virushaltige Tröpfchen oder Staub müssen Augen, Nase und Mund geschützt werden.
Das Influenzavirus ist hitzeempfindlich und wird beim Kochen sicher
zerstört.
Bei einer Infektion des Menschen kann es in leichteren Fällen zu Bindehautentzündungen oder zu grippeähnlichen Symptomen kommen.
Bei Infektionen mit bestimmten Virusstämmen, zum Beispiel dem aus
Asien stammenden H7N9 Virus, können auch schwere Lungenentzündungen mit Todesfolge ausgelöst werden.
Kranke Tiere scheiden den Erreger massenhaft mit dem Kot sowie mit Schleim oder Flüssigkeit aus Schnabel und Augen aus. Bei direktem Kontakt stecken sich andere Tiere durch Einatmen oder Aufpicken von virushaltigem Material an. Auch Eier, die von infizierten Tieren gelegt werden, können virushaltig sein.
Die Verbreitung auf andere Bestände erfolgt durch den Tierhandel oder indirekt durch kontaminierte (verunreinigte) Fahrzeuge, Personen, Geräte, Verpackungsmaterial oder Ähnliches.
In seltenen Fällen können Geflügelpesterreger auch aus zunächst nur gering pathogenen Viren entstehen, die bei Wildvögeln, insbesondere Wasservögeln, weltweit verbreitet sind. Nach Übertragung von gering pathogenen Influenzaviren des Subtyps H5 oder H7 auf Hausgeflügel kann das Virus durch Veränderung seines Erbgutes die krankmachenden
Eigenschaften sprunghaft steigern und zum Ausbruch der Geflügelpest führen.
Um eine Virusverschleppung aus infizierten Beständen zu verhindern, darf das Betreuungspersonal den Stall nur nach Schuh- und Kleidungswechsel sowie gründlicher Reinigung und Desinfektion verlassen.
Alle Materialien und Geräte, die im Stallbereich verwendet werden, müssen gründlich gereinigt und fachgerecht desinfiziert werden.
Um der Entstehung der Geflügelpest vorzubeugen, sollte Hausgeflügel deshalb keinen Kontakt mit wilden Wasservögeln haben. Bei Freilandhaltung sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen:
Die Fütterung darf nicht im Freien erfolgen, um keine Wildvögel anzulocken. Außerdem sollten Hühner und Puten nicht mit Wassergeflügel zusammen gehalten werden. Es sollte stets Tränkwasser verwendet werden, zu dem Wildvögel keinen Zugang haben. Wildvögel dürfen keinen Zugang zu gelagertem Futter und Material für die Einstreu erhalten.
Die Geflügelpest ist eine wirtschaftlich besonders bedeutsame Tierseuche und deshalb nach den Regeln der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) anzeige- und bekämpfungspflichtig. In Deutschland
sind die durchzuführenden Maßnahmen in der Geflügelpest-Verordnung sowie in der EU-Richtlinie 2005/94/EG vorgeschrieben.
Bei Verdacht auf Geflügelpest ist der zuständige Amtstierarzt sofort zu informieren. Behandlungsversuche sind verboten. Grundsätzlich gilt dies auch für Impfungen.
Nach amtlicher Feststellung der Tierseuche wird das Geflügel eines betroffenen Betriebes getötet und direkt in Entsorgungsanlagen verbracht. Der Betrieb wird danach fachgerecht gereinigt und desinfiziert.
Der Verkehr von Menschen, Tieren und Waren ist in einer um den Seuchenausbruch angelegten Schutz- und Überwachungszone gesperrt oder einge- schränkt.
Zum Schutz der heimischen Geflügelbestände wird bei Geflügelpestausbrüchen in anderen Ländern vorsorglich der Import von Geflügel, Geflügelfleisch, Geflügelfleischerzeugnissen (sofern nicht durcherhitzt) sowie anderen Produkten vom Geflügel aus diesen Staaten verboten.
Menschen müssen einen ungeschützten Kontakt mit infizierten oder erkrankten Tieren durch geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Mundschutz und Schutzbrille vermeiden.
Personen, die Kontakt zu Geflügelhaltungen haben, wird generell die saisonale Influenza-Schutzimpfung mit dem zugelassenen humanen Impfstoff empfohlen. Damit soll eine Doppelinfektion mit aviärem und humanem Influenzavirus vermieden werden.
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