Waldbrand-Schwerpunkte

Der Landkreis hat folgende Schwerpunkte definiert:

  1. ehem. Truppenübungsplatz Jüterbog West (Altes Lager)
  2. ehem. Truppenübungsplatz Jüterbog Heidehof (Ost und West)
  3. Sperenberg
  4. Wünsdorf
  5. Baruth (Südost und Nordwest)

Für diese Waldbrandschwerpunkte wurde eine spezielle der Gefahrenlage angepasste Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) erstellt.

Ehemalig militärisch genutzte Flächen

Besonders oft brennt es auf den ehemaligen Truppenübungsplätzen. Sie nehmen einen großen Teil der Kreisfläche ein:

  • Jüterbog West (Altes Lager) 8.622 ha
  • Jüterbog Heidehof 11.973 ha
  • Sperenberg 3.566 ha
  • Wünsdorf 6.735 ha
  • Glücksburger Heide (Teil in TF) 831 ha

Weitere ehemals militärisch genutzte Flächen sind:

  • Altsorgefeld 261 ha
  • Hennickendorf 429 ha
  • Liebätz 90 ha
  • Horstwalde (BAM /KMBD) 1.230 ha
  • Glau 387 ha
  • Blankenfelde-Mahlow 449 ha
  • Rangsdorf 142 ha

(Stand: 2019)

Wer ist für die Brandbekämpfung zuständig?

In erster Linie sind die Träger des örtlichen Brandschutzes zuständig. In Teltow-Fläming sind das die Freiwilligen Feuerwehren der Städte und Gemeinden. Eine Berufsfeuerwehr gibt es nur in der Stadt Luckenwalde. Die Einsatzleitung liegt dann bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

Bei Großschadensereignissen wechselt die Zuständigkeit zum Landkreis.
Großschadensereignisse sind Geschehen, die eine große Anzahl von Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährden und zu deren wirksamen Bekämpfung die Kräfte und Mittel der Träger des örtlichen Brandschutzes und des Rettungsdienstes nicht ausreichen, sondern überörtliche oder zentrale Führung und Einsatzmittel erforderlich sind. (§ 1 II Brand- und Katastrophengesetz Brandenburg – BbgBKG). Der Landkreis muss Maßnahmen zur Vorbereitung der Bekämpfung von Großschadensereignissen und Katastrophen (vorbeugender Katastrophenschutz) und zur Abwehr sowie Beseitigung der Folgen von Großschadensereignissen und Katastrophen (abwehrender Katastrophenschutz) treffen (§ 4 BbgBKG) .

Kampfmittelräumung – wer soll das bezahlen?

  • Grundstückseigentümer, wenn er selbst beauftragt
  • Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD)/Land Brandenburg, wenn sich Eigentümer dem Flächenräumprogramm des KMBD unterordnet, sofern es sich nicht um bundeseigene Liegenschaften handelt
  • Bund, wenn bundeseigene Liegenschaften und Beseitigung ehemals reichseigener Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)