Der Landkreis hat folgende Schwerpunkte definiert:
Für diese Waldbrandschwerpunkte wurde eine spezielle der Gefahrenlage angepasste Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) erstellt.
Besonders oft brennt es auf den ehemaligen Truppenübungsplätzen. Sie nehmen einen großen Teil der Kreisfläche ein:
Weitere ehemals militärisch genutzte Flächen sind:
(Stand: 2019)
In erster Linie sind die Träger des örtlichen Brandschutzes zuständig. In Teltow-Fläming sind das die Freiwilligen Feuerwehren der Städte und Gemeinden. Eine Berufsfeuerwehr gibt es nur in der Stadt Luckenwalde. Die Einsatzleitung liegt dann bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
Bei Großschadensereignissen wechselt die Zuständigkeit zum Landkreis.
Großschadensereignisse sind Geschehen, die eine große Anzahl von Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährden und zu deren wirksamen Bekämpfung die Kräfte und Mittel der Träger des örtlichen Brandschutzes und des Rettungsdienstes nicht ausreichen, sondern überörtliche oder zentrale Führung und Einsatzmittel erforderlich sind. (§ 1 II Brand- und Katastrophengesetz Brandenburg – BbgBKG). Der Landkreis muss Maßnahmen zur Vorbereitung der Bekämpfung von Großschadensereignissen und Katastrophen (vorbeugender Katastrophenschutz) und zur Abwehr sowie Beseitigung der Folgen von Großschadensereignissen und Katastrophen (abwehrender Katastrophenschutz) treffen (§ 4 BbgBKG) .
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle