Zu diesem Thema stehen keine fertigen Instrumente bereit. Im Folgenden einige Informationen zum Thema:
FGM_C ist eine Abkürzung. Sie steht für Verstümmelung oder Beschneidung des weiblichen Genitals. Der Begriff stammt aus dem Englischen (female genital mutilation and cutting).
FGM_C bezeichnet eine schwere Menschenrechtsverletzung, bei der Teile des weiblichen Genitals abgeschnitten oder verletzt werden. Sie stellt einen Verstoß gegen das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht dar. Meistens wird die Beschneidung eines Mädchens im Kleinkind- oder Babyalter vorgenommen und hinterlässt lebenslage Schädigungen. FGM_C verstößt gegen Kinderrechte gemäß der Kinderrechtskonvention und gilt als Kindesmisshandlung.
In Deutschland ist die Durchführung einer Beschneidung eine Straftat (§ 226a StGB), die zu einer Gefängnisstrafe bis zu 15 Jahren führen kann. Dabei ist es vor Gericht unerheblich, ob diese Straftat in Deutschland oder im Ausland stattfindet.
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BMFSFJ - Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung (in verschiedenen Sprachen)
Koordinierungsstelle gegen FGM_C Berlin (koordinierungsstelle-fgmc.de) (Beratungsstelle für Berlin und Brandenburg)
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
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