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FGM_C ist eine Abkürzung. Sie steht für Verstümmelung oder Beschneidung des weiblichen Genitals. Der Begriff stammt aus dem Englischen (female genital mutilation and cutting).

FGM_C bezeichnet eine schwere Menschenrechtsverletzung, bei der Teile des weiblichen Genitals abgeschnitten oder verletzt werden. Sie stellt einen Verstoß gegen das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht dar. Meistens wird die Beschneidung eines Mädchens im Kleinkind- oder Babyalter vorgenommen und hinterlässt lebenslage Schädigungen. FGM_C verstößt gegen Kinderrechte gemäß der Kinderrechtskonvention und gilt als Kindesmisshandlung.

In Deutschland ist die Durchführung einer Beschneidung eine Straftat (§ 226a StGB), die zu einer Gefängnisstrafe bis zu 15 Jahren führen kann. Dabei ist es vor Gericht unerheblich, ob diese Straftat in Deutschland oder im Ausland stattfindet.

  • 2022 zwei Fälle in Brandenburg verurteilt
  • Förderung Land Brandenburg für Projekt „Stop FGM/C“ mit 30.000 Euro jährlich
  • weltweit etwa 200 Mio. Frauen betroffen, ca. 100.000 in Deutschland

Hilfe

  • Hilfetelefon, Gewalt gegen Frauen 08000 116 016
  • Polizei 110
  • Jugendamt, Kindernotruf (0800) 45 67 809
  • Hilfe im Ausland bei der deutschen Botschaft (QR-Code siehe Schutzbrief)

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026

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Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

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