Hier wird die aktuelle Version der jeweiligen Verordnung verlinkt:
Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg wurde zum 1. März 2023 aufgehoben. Damit entfallen die letzten verbliebenen Corona-Schutzmaßnahmen des Landes Brandenburg.
Hintergrund der Entscheidung: Die Bundesregierung hat angekündigt, aufgrund der stabilen Infektionslage fast alle bundesweit geltenden Test- und Maskenpflichten nach § 28b Absatz 1 Infektionsschutzgesetz zum 1. März 2023 auszusetzen und damit enden zu lassen. Lediglich die FFP2-Maskenpflicht für Besucher*innen von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie für Patient*innen in Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen soll weiterhin bis zum 7. April 2023 gelten.
Im Folgenden sind die geltenden Regelungen des Landkreises verlinkt.
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